Arbeitsrecht - RA Thomas König

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Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.

Seit dem Jahr 2000 bin ich berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen. Der Erhalt dieser Berechtigung setzt voraus, dass in jedem Jahr die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gegenüber der zuständigen Anwaltskammer nachgewiesen wird. Hierdurch wird gewährleistet, dass ich ständig über den aktuellen Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung informiert bin.

 
 
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